Buchungen – Ilmenauhalle Bienenbüttel

Ihr vielseitiger Veranstaltungsort für jeden Anlass

Ob Sport, Event oder Seminar – unser modernes Mehrzweckzentrum bietet die passenden Räumlichkeiten und maximale Flexibilität für Ihre Pläne:

  • Sport & Schießveranstaltungen: Optimal ausgestattete Flächen für Turniere, Wettkämpfe und Trainingseinheiten.
  • Seminare & Tagungen: Ungestörtes Arbeiten und tageslichtdurchflutete Räume für Workshops, Meetings und Vorträge.
  • Wohnmobilstellplatz: Befestigte Stellplätze direkt vor der Halle – ideal für weit angereiste Gäste oder einfach, um Urlaub an der Ilmenau zu genießen.

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Buchungen

Gebührenordnung für die Nutzung der llmenauhalle der Gemeinde Bienenbüttel

Die Gemeinde Bienenbüttel erhebt für die Nutzung der llmenauhalle folgende Gebühren.

§ 1 Allgemeines

  1. Für die Nutzung der llmenauhalle sowie der dazugehörigen Einrichtungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben.
  2. Die Überlassung von Räumen erfolgt ausschließlich über das Buchungssystem „Locaboo".
  3. Die Gebührenpflicht entsteht mit der Genehmigung der Nutzung durch die Gemeinde Bienenbüttel.
  4. Gebührenschuldner ist der jeweilige Veranstalter beziehungsweise der nutzende Verein oder die nutzende Organisation.
  5. Angefangene Stunden werden als volle Stunden berechnet.
  6. Bei mehrtägigen Veranstaltungen werden die Gebühren pro Kalendertag erhoben.
  7. Für die Nutzung der llmenauhalle gilt ergänzend die jeweils gültige Nutzungsordnung der Gemeinde Bienenbüttel. Mit der Buchung beziehungsweise Nutzung der llmenauhalle wird diese anerkannt.
  8. Sämtliche in dieser Gebührenordnung aufgeführten Gebühren und Entgelte verstehen sich als Bruttobeträge inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

§ 2 Gebühren für gewerbliche Veranstaltungen

Leistung Einheit Gebühr in Euro inkl. MwSt.
Nutzung der Mehrzweckhalle je angefangene Stunde (bis max. 8 Stunden) 142,80
Teilflächennutzung/ 1 Drittelhalle je angefangene Stunde (bis max. 8 Stunden) 65,45
Ganztägige oder mehrtägige Nutzung pro Tag 1.428,00
Ganztägige oder mehrtägige Nutzung
bei Teilflächennutzung/ 1 Dritte Iha Ile
pro Tag 654,50
Auf- und Abbau des Fußbodenschutzes pauschal 595,00
Schießstand je angefangene Stunde (bis max. 8 Stunden)/
pro Tag (ab 8 Stunden)
71,40
  pro Tag (ab 8 Stunden) 535,50
Seminarraum 1 / 33 qm je angefangene Stunde (bis max. 8 Stunden) 21,42
  pro Tag (ab 8 Stunden) 160,35
Seminarraum 2 / 49 qm je angefangene Stunde (bis max. 8 Stunden)
pro Tag (ab 8 Stunden)
23,80
  pro Tag (ab 8 Stunden) 178,50
Seminarraum 3 / 79 qm je angefangene Stunde (bis max. 8 Stunden) 29,75
  pro Tag (ab 8 Stunden) 214,20

§ 3 Gebühren für Veranstaltungen nicht ortsansässiger Vereine

Leistung Einheit Gebühr in Euro inkl. MwSt.
Nutzung der Mehrzweckhalle je angefangene Stunde (bis max. 8 Stunden) 119,00
Teilflächennutzung/ 1 Drittelhalle je angefangene Stunde (bis max. 8 Stunden) 54,74
Ganztägige oder mehrtägige Nutzung pro Tag 1190,00
Ganztägige oder mehrtägige Nutzung
bei Teilflächennutzung/ 1 Dritte Iha Ile
pro Tag 542,64
Auf- und Abbau des Fußbodenschutzes pauschal 297,50
Schießstand je angefangene Stunde (bis max. 8 Stunden)/
pro Tag (ab 8 Stunden)
59,50
  pro Tag (ab 8 Stunden) 452,20
Seminarraum 1 / 33 qm je angefangene Stunde (bis max. 8 Stunden) 17,85
  pro Tag (ab 8 Stunden) 119
Seminarraum 2 / 49 qm je angefangene Stunde (bis max. 8 Stunden)
pro Tag (ab 8 Stunden)
21,42
  pro Tag (ab 8 Stunden) 160,65
Seminarraum 3 / 79 qm je angefangene Stunde (bis max. 8 Stunden) 26,18
  pro Tag (ab 8 Stunden) 184,45

§ 4 Gebühren für Veranstaltungen ortsansässiger Vereine

Leistung Einheit Gebühr in Euro inkl. MwSt.
Nutzung der Mehrzweckhalle je angefangene Stunde (bis max. 8 Stunden) 89,25
Teilflächennutzung/ 1 Drittelhalle je angefangene Stunde (bis max. 8 Stunden) 41,65
Ganztägige oder mehrtägige Nutzung pro Tag 892,50
Ganztägige oder mehrtägige Nutzung
bei Teilflächennutzung/ 1 Dritte Iha Ile
pro Tag 416,50
Auf- und Abbau des Fußbodenschutzes pauschal 238,00
Schießstand je angefangene Stunde (bis max. 8 Stunden)/
pro Tag (ab 8 Stunden)
41,65
  pro Tag (ab 8 Stunden) 297,50
Seminarraum 1 / 33 qm je angefangene Stunde (bis max. 8 Stunden) 11,90
  pro Tag (ab 8 Stunden) 95,20
Seminarraum 2 / 49 qm je angefangene Stunde (bis max. 8 Stunden)
pro Tag (ab 8 Stunden)
14,28
  pro Tag (ab 8 Stunden) 119,00
Seminarraum 3 / 79 qm je angefangene Stunde (bis max. 8 Stunden) 21,42
  pro Tag (ab 8 Stunden) 160,65

§ 5 Gebühren für Trainingseinheiten / regelmäßigen Treffen nicht ortsansässiger Vereine

Leistung Einheit Gebühr in Euro inkl. MwSt.
Trainingseinheit - 1 Drittelhalle
- Erwachsene
45 Minuten 17,85
Trainingseinheit- 1 Drittelhalle
- Kinder- und Jugendgruppen
45 Minuten 7,14
Trainingseinheit - Schießstand / Seminarraum
- Erwachsene
45 Minuten 17,85
Trainingseinheit - Schießstand / Seminarraum
- Kinder und Jugendgruppen
45 Minuten 7,14

§ 6 Gebühren für Trainingseinheiten / regelmäßigen Treffen von Vereinen der Gemeinde Bienenbüttel

Leistung Einheit Gebühr in Euro inkl. MwSt.
Trainingseinheit - 1 Drittelhalle
- Erwachsene
45 Minuten 5,95
Trainingseinheit- 1 Drittelhalle
- Kinder- und Jugendgruppen
45 Minuten 2,38
Trainingseinheit - Schießstand / Seminarraum
- Erwachsene
45 Minuten 5,95
Trainingseinheit - Schießstand / Seminarraum
- Kinder und Jugendgruppen
45 Minuten 2,38

§ 7 Dauerhaft genutzte Räume für Vereine der Gemeinde Bienenbüttel

Raum Einheit Gebühr in Euro inkl. MwSt.
Geräteraum pro Monat 35,70
Waffenkammer pro Monat 35,70

§ 8 Zahlungsfälligkeit

  1. Die Gebühren werden über das Buchungssystem Locaboo erhoben.
  2. Nach erfolgter Buchung wird dem Nutzer eine Rechnung übersandt.
  3. Die in Rechnung gestellten Gebühren sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
  4. Die Gemeinde Bienenbüttel kann Vorauszahlungen verlangen.

§ 9 Haftung

  1. Der Nutzer haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Mehrzweckhalle entstehen.
  2. Beschädigungen sind der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen.

§ 10 Inkrafttreten

Diese Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Bienenbüttel, 16.06.2026

Gemeinde Bienenbüttel

Dr. Merlin Franke / Bürgermeister

Nutzungsordnung Ilmenauhalle Bienenbüttel

TEIL I: Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Zweckbestimmung und Geltungsbereich

  1. Die llmenauhalle Bienenbüttel ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Bienenbüttel. Sie dienst ausschließlich der Förderung des Sports, der kulturellen und gesellschaftlichen Belebung, der Brauchtums- und Heimatpflege, der Vereinsarbeit, kulturellen, gesellschaftlichen und bildenden Zwecken der örtlichen Gemeinschaft sowie der Bereitstellung von Infrastruktur für den Tourismus (Wohnmobil-Stellplatz).
  2. Entsprechend dieser engen Zweckbestimmung ist die Überlassung sämtlicher Bereiche (insbesondere der Sport- und Veranstaltungshalle, des Schießstandes und der Tagungsräume) an politische Parteien, Wählergruppen, deren Unter-, Jugend- und Sonderorganisationen sowie an parteinahe Stiftungen ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. Eine Nutzung für parteipolitische Zwecke - insbesondere für Parteitage, Mitgliederversammlungen, Wahlkampfveranstaltungen, politische Kundgebungen, gewerbliche Veranstaltungen mit parteipolitischem Bezug oder das Aufstellen von Informationsständen - ist in allen Bereichen der llmenauhalle unzulässig.
  4. Ausgenommen von diesem Verbot sind ausschließlich behördliche Informationsveranstaltungen des Trägers der Einrichtung sowie gesetzlich vorgeschriebene Gremiensitzungen.
  5. Diese Nutzungsordnung gilt für das gesamte Gebäude, alle technischen Anlagen sowie die zugehörigen Außenanlagen.
  6. Mit Betreten des Geländes oder der Nutzung der Räumlichkeiten erkennt jeder Nutzer (Veranstalter, Besucher, Sportler) diese Ordnung als verbindlich an.

§ 2 Vergabe und Zugangsberechtigung

  1. 1. Die Überlassung von Räumen erfolgt ausschließlich über das Buchungssystem „Locaboo“
  2. 2. Der Zugang wird über ein elektronisches Schließsystem (Transponder, NFCSchnittstellen oder QR- Codes) geregelt. Eine Weitergabe dieser Zugangsmittel an unbefugte Dritte ist untersagt und führt zum sofortigen Entzug der Nutzungsberechtigung.
  3. 3. Die Gemeinde behält sich das Recht vor, die Nutzung aus wichtigem Grund (z.B. Eigenbedarf für kommunale Wahlen, Katastrophenschutz oder unvorhergesehene Instandsetzungsarbeiten) abzusagen oder zu verschieben.
  4. 4. Die Nutzung der Halle und Außenanlagen ist bis 22.00 Uhr gestattet.

§ 3 Brandschutz und Sicherheit

  1. Das Rauchen (einschließlich E-Zigaretten) ist im gesamten Gebäude strikt untersagt.
  2. Fluchtwege, Notausgänge und die Zufahrten für Feuerwehr und Rettungsdienste sind unter allen Umständen freizuhalten.
  3. Die Verwendung von offenem Feuer, Kerzen oder pyrotechnischen Gegenständen bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der Brandschutzbehörde und der Gemeinde.
  4. Jede Nutzung muss innerhalb der bauaufsichtlich genehmigten Personenkapazitäten (maximal 700 Personen) bleiben.

TEIL II: Spezifische Bestimmungen der Teilbereiche

§ 4 Drei-Feld-Sporthalle

  1. Schuhwerk: Die Halle darf ausschließlich mit sauberen, nicht abfärbenden Hallensportschuhen betreten werden. Das Tragen von Straßenschuhen auf dem Sportboden ist untersagt.
  2. Gerätenutzung: Die Sportgeräte sind pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch an den vorgesehenen Lagerplatz zurückzubringen. Defekte an Geräten sind der Hallenaufsicht oder der Gemeinde unverzüglich zu melden.
  3. Tribüne: Die Nutzung der Tribünen erfolgt auf eigene Gefahr.
  4. Spielfläche: Während des Sportbetriebs ist der Verzehr von Speisen und Getränken (außer Wasser in Kunststoffflaschen) auf der Spielfläche verboten.
  5. Haftmittel: Die Nutzung von Haftmitteln wie Harz, Patte oder Klister ist im gesamten Hallenbereich verboten.

§ 5 Schießsportanlage

  1. Es gilt ergänzend die Schießstandordnung des Deutschen Schützenbundes
  2. (DSB) in der jeweils aktuellsten Fassung. Diese ist im Bereich des Schießstandes
  3. deutlich sichtbar auszuhängen.
  4. 2. Der Schießbetrieb darf nur unter Aufsicht einer qualifizierten Standaufsicht erfolgen.
  5. 3. Die Lagerung von Munition und Waffen im Gebäude außerhalb der genehmigten
  6. Belegungszeiten ist nur in den dafür vorgesehenen und zertifizierten Tresoranlagen
  7. gestattet.

§ 6 Seminar- und Tagungsräume

  1. Die Räume sind mit moderner Medientechnik ausgestattet. Eine Einweisung kann bei Bedarf kostenpflichtig angefordert werden. Vor Ort sind Kurzanleitungen vorhanden.
  2. Gastronomie: Da keine hauseigene Gastronomie vorhanden ist, obliegt die Verpflegung dem Nutzer. Der Nutzer ist verpflichtet, alle Speiseabfälle, Leergut und Catering-Equipment unmittelbar nach Veranstaltungsende zu entfernen und den Catering-Bereich hygienisch gereinigt zu hinterlassen.
  3. Eine gewerbliche Nutzung der Räume durch Dritte bedarf einer gesonderten Genehmigung.

§ 7 Dusch- und Waschräume (Wohnmobil-Stellplatz)

  1. Der Zugang erfolgt über das externe Buchungsportal mittels digitalen Codes (NFC/QR).
  2. Die Nutzung ist auf den im Buchungsvorgang definierten Zeitraum begrenzt.
  3. Die Nutzer sind verpflichtet, die Räumlichkeiten hygienisch rein zu hinterlassen. Die missbräuchliche Nutzung der Entnahmestellen für Wasser oder Strom für Zwecke außerhalb der Körperpflege ist untersagt.

TEIL IIl: Haftung und Ordnung

§ 8 Haftung des Nutzers / Veranstalters

  1. Der Nutzer haftet für alle Schäden, die an dem Gebäude, den Einrichtungen, den Außenanlagen und den technischen Geräten durch ihn, seine Beauftragten, seine Mitglieder oder die Besucher seiner Veranstaltung verursacht werden.
  2. Bei Vereinen haftet der Verein für seine Mitglieder und Gäste im Rahmen einer zwischen der Gemeinde und dem jeweiligen Verein abzuschließenden Nutzungsvereinbarung. Es wird dringend der Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung empfohlen.
  3. Der Nutzer stellt die Gemeinde Bienenbüttel von jeglichen Haftpflichtansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Räumlichkeiten entstehen können (Freistellungserklärung).
  4. Schäden sind der Gemeinde ohne schuldhaftes Zögern zu melden. Bei unterlassener Meldung haftet der Nutzer auch für Folgeschäden.

§ 9 Haftung der Gemeinde

  1. Die Gemeinde stellt die Räumlichkeiten und Anlagen in dem Zustand zur Verfügung, in dem sie sich befinden. Eine Haftung für die Eignung der Räume für den vom Nutzer beabsichtigten Zweck wird nicht übernommen.
  2. Die Haftung der Gemeinde für Sach- und Personenschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten oder eingelagerten Gegenständen, Garderobe, Sportgeräten oder Wertsachen übernimmt die Gemeinde keine Haftung.

§ 10 Hausrecht und Zuwiderhandlungen

  1. Das Hausrecht übt der Bürgermeister der Gemeinde Bienenbüttel oder dessen Beauftragte aus. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
  2. Verstöße gegen diese Nutzungsordnung können ein sofortiges Hausverbot, den Ausschluss von künftigen Nutzungen sowie Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

 

Bienenbüttel, 29.07.2026

Gemeinde Bienenbüttel

Dr. Merlin Franke / Bürgermeister

Nutzungsvereinbarung für die llmenauhalle, den Schießstand sowie der Seminarräume

1. Geltungsbereich

  1. Diese Nutzungsvereinbarung gilt für sämtliche Buchungen und Nutzungen der llmenauhalle, des Schießstands sowie der Seminarräume.
  2. Sämtliche Buchungen erfolgen ausschließlich über das Buchungssystem „Locaboo".
  3. Mit Abschluss der Buchung bestätigt der Nutzer, diese Nutzungsvereinbarung gelesen zu haben und anzuerkennen.

2. Buchung und Nutzungsberechtigung

  1. Buchungsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, Vereine, Unternehmen sowie sonstige Organisationen, soweit keine gesetzlichen oder behördlichen Einschränkungen entgegenstehen.
  2. Die Buchung ist erst nach Bestätigung im Buchungssystem „Locaboo" verbindlich.
  3. Der Betreiber behält sich vor, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, sofern keine gesetzlichen Verpflichtungen entgegenstehen.

3. Nutzungsumfang

  1. Die Nutzung ist ausschließlich im Rahmen der im Buchungssystem angegebenen Zeiten und Räume zulässig.
  2. Gebuchte Ressourcen können insbesondere umfassen:
    • llmenauhalle
    • Schießstand
    • Seminarräume
    • technische Ausstattung
  3. Nicht gebuchte Bereiche dürfen nicht genutzt werden.
  •  

4. Zugang und Schlüsselverwaltung

  1. Elektronische Zutrittssysteme, Schlüsselkarten, PIN-Codes oder digitale Zugangsdaten verwendet werden, dürfen diese nicht an Dritte weitergegeben werden.
  2. Der Nutzer haftet für Schäden, die durch missbräuchliche Verwendung der Zugangsdaten entstehen.

5. Allgemeine Nutzungsregeln

  1. Der Nutzer verpflichtet sich:
    • die Anlagen pfleglich zu behandeln;
    • alle geltenden Gesetze und behördlichen Auflagen einzuhalten;
    • Flucht- und Rettungswege freizuhalten;
    • Einrichtungen nach der Nutzung ordnungsgemäß zu hinterlassen;
    • Schäden unverzüglich zu melden.
  2. Der Nutzer ist für sämtliche Teilnehmer, Besucher und Begleitpersonen verantwortlich.

6. Besondere Bestimmungen für den Schießstand

  1. Die Nutzung des Schießstandes ist ausschließlich zulässig:
    • • bei bestehender Freigabe im Buchungssystem;
    • • im Rahmen der geltenden waffenrechtlichen Vorschriften;
    • • unter Aufsicht einer hierzu berechtigten Schießstandaufsicht;
    • • unter Einhaltung der Schießstandordnung.
  2. Personen unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss dürfen den Schießstand nicht nutzen.
  3. Bei Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften kann die Nutzung sofort beendet und zukünftige Buchungen gesperrt werden.

7. Hausrecht

  1. Das Hausrecht liegt beim Betreiber sowie den von ihm beauftragten Personen.
  2. Deren Anweisungen ist Folge zu leisten.

8. Haftung

  1. Der Nutzer haftet für alle durch ihn oder die von ihm zugelassenen Personen verursachten Schäden.
  2. Beschädigungen an Gebäuden, Einrichtungen, technischen Anlagen oder dem Schießstand werden dem Nutzer in Rechnung gestellt.
  3. Der Betreiber haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

9. Reinigung und Rückgabe

  1. Die genutzten Bereiche sind besenrein und ordnungsgemäß zu verlassen.
  2. Abfälle sind zu entsorgen und verwendete Geräte an ihren vorgesehenen Platz zurückzubringen.
  3. Zusätzliche Reinigungs- oder Reparaturkosten werden dem Nutzer belastet.

10. Gebühren und Stornierung

1. Die jeweils gültigen Nutzungsgebühren ergeben sich aus der im Buchungssystem hinterlegten Gebührenordnung.

2. Stornierungen erfolgen ausschließlich über das Buchungssystem „Locaboo".

3. Es gelten die dort veröffentlichten Stornierungsfristen und Gebührenregelungen.

11. Datenschutz

1. Für die Buchung und Verwaltung der Nutzung werden personenbezogene Daten verarbeitet.

2. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.

12. Sanktionen bei Verstößen

  1. Bei Verstößen gegen diese Nutzungsvereinbarung kann der Betreiber:
    • • laufende Nutzungen beenden,
    • • Buchungen stornieren,
    • • Nutzerkonten sperren,
    • • Hausverbote aussprechen,
    • • Schadensersatzansprüche geltend machen.

13. Inkrafttreten

  1. Diese Nutzungsvereinbarung wird durch Veröffentlichung im Buchungssystem „Locaboo" wirksam.
  2. Mit jeder Buchung erkennt der Nutzer die jeweils aktuelle Fassung der Nutzungsvereinbarung an.

Historie

Die neue Ilmenauhalle ist eröffnet! Insgesamt 1.503m³ Beton (3.757,5t Gewicht) und 45.216 Verblendsteine und 58,24 km Kabel wurden verbaut – und entstanden ist ein Gebäude, das sich ab jetzt mit Leben füllt. Drei Feldsporthallen auf einer Fläche von ~ 1.500 qm, eine Tribüne für 199 Zuschauer, vier Umkleidebereiche mit Duschen und WC, eine moderne Schießanlage mit fünf 50m-Bahnen und sechs Luftgewehrständen sowie zwei Seminarräume von jeweils 80 qm stehen Vereinen, Verbänden und Gästen zur Verfügung. Auch technisch ist die Halle auf dem neuesten Stand: eine PV-Anlage mit 99 Peak, neueste Wärmetechnik mit zwei Wärmepumpen, ein digitales Schließsystem und ein Reinigungsroboter für die Hauptreinigung sorgen für nachhaltigen Betrieb.

Bienenbüttel ist um eine großartige Sport-, Kultur- und Begegnungsstätte reicher geworden!

Ihr
Dr. Merlin Franke
- Bürgermeister -

 

Historie des Baus

 

Impressionen

Infoheft zum MZZ
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