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Vogelgrippe: Landkreis Uelzen hebt Stallpflicht für Geflügel auf

Alle Hühner, Enten, Gänse und andere Geflügelarten dürfen ab Dienstag, 20. Januar 2026, im
Kreisgebiet Uelzen wieder ins Freie. Der Landkreis Uelzen hebt die Stallpflicht für Geflügel auf.
Anlass ist die neue Risikobewertung. „Aufgrund des deutlichen Rückganges verendeter, HPAIV-
positiver Wildvögel und der fehlenden lokalen Häufung wurde am 19. Januar eine Aktualisierung
der Risikobewertung durchgeführt. In Anbetracht der Lage ist eine Aufrechterhaltung der
Aufstallung unter Berücksichtigung der tierschutzrechtlichen Haltungseinschränkungen aktuell
nicht mehr verhältnismäßig“, so Amtsveterinärin Dr. Ursula Kimmel-Brandes.

In den vergangenen Wochen waren im Landkreis Uelzen nur noch sehr vereinzelt tote Wildvögel
positiv auf Vogelgrippe getestet worden. Die Aufhebung der Stallpflicht erfolgt in Abstimmung mit
den Nachbarlandkreisen. „Die Maßnahme hat erfolgreich dazu beigetragen, dass wir eine
Ausbreitung der Geflügelpest im Landkreis Uelzen verhindern konnten. Allen Geflügelhaltern
gebührt unser Dank, dass sie sich vorbildlich daran gehalten haben“, so Kimmel-Brandes weiter.

Da die Gefahr der Geflügelpest dennoch vorhanden bleibt, sollten die Geflügelhalterinnen und -
halter weiterhin streng alle Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. So ist möglichst zu vermeiden,
dass Haus- und Wildgeflügel miteinander in Kontakt kommen. Außerdem sollte auch bei kleinen
Tierbeständen Geflügel auf Auffälligkeiten beobachtet werden.

Die amtliche Bekanntmachung ist abrufbar unter https://www.landkreis-
uelzen.de/desktopdefault.aspx/tabid-39/112_read-18397/

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