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Verdacht auf Blauzungenkrankheit: Veterinäramt empfiehlt Impfung von Tieren
Vor dem Hintergrund der Ausbreitung der für Menschen ungefährlichen Blauzungenkrankheit
(BTV3) in Schaf- und Rinderbeständen in Nordost-Niedersachsen und einem ersten Verdachtsfall
im Landkreis Uelzen empfiehlt das Veterinäramt des Landkreises, insbesondere Schafe gegen
die Tierseuche impfen zu lassen. Kreisveterinär Dr. Jörg Pfeiffer weist in diesem Zusammenhang
darauf hin, dass der Landkreis Uelzen bereits am 22. Juni 2024 eine landkreisweite Genehmigung
für die vorbeugende Schutzimpfung gegen den Erreger der Blauzungenkrankheit für
empfängliche Tierarten veröffentlicht hat.
Die Blauzungenkrankheit betrifft ausschließlich Wiederkäuer. Die Virusinfektion wird über
blutsaugende Mücken, sogenannte Gnitzen, übertragen. Besonders Schafe können schwer
erkranken. Rund zehn Prozent der infizierten Tiere sterben an der Blauzungenkrankheit.
Überlebende Tiere benötigen mehrere Monate, bis ihre allgemeine Gesundheit wieder
weitgehend hergestellt ist.
Um das Leid der Schafe zu verringern, können Tiere mittlerweile gegen den Erreger „BTV Serotyp
3“ geimpft werden. Laut dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (LAVES) gibt es derzeit zwar keinen regulär zugelassenen Impfstoff, seit
Anfang des Jahres regelt aber eine entsprechende Verordnung die Impfmöglichkeiten. Die
Tierseuchenkasse bezuschusst die Impfung. Diese kann durch niedergelassene Tierärztinnen
und –ärzte erfolgen.
Durch den Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Niedersachsen – erst vor wenigen Tagen war
ein Infektionsfall im Landkreis Lüneburg bestätigt worden – verliert das gesamte Bundesland
Niedersachsen den sogenannten Freiheitsstatus für die Blauzungenkrankheit. Das bedeutet: Der
Handel mit Tieren, die sich infizieren könnten (Schafe, Rinder, Ziegen und andere Wiederkäuer)
ist nur unter strengen Auflagen möglich. Die Impfung ändert an den Vorschriften zur Verbringung
nichts.
Die Blauzungenkrankheit zählt zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen und ein Verdacht muss
dem Veterinäramt unter der E-Mail-Adresse veterinaeramt@landkreis-uelzen.de oder der
Rufnummer 0581 82-736 gemeldet werden.
Erste Symptome sind Fieber, Absonderung von der Herde, Schwellung der Maulschleimhäute
und Zunge (hängt heraus), vermehrter Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul,
Entzündungen des Klauenkronsaums und und Lahmheiten.