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Tierschutzfall melden – wie verhalte ich mich richtig?

Ein Fall zweier, auf einem Grundstück allein gelassener Hunde in der Gemeinde Bienenbüttel wurde auf Facebook heiß diskutiert und ist auch in der Lokalpresse vermeldet worden. Wir möchten dies zum Anlass nehmen, da die Gemeinde mehrfach auf die Hunde angesprochen wurde, den Weg zu erklären, wie man sich richtig verhält, wenn man vermutet, dass ein Tier gequält oder nicht artgerecht gehalten wird.

„Es ist uns sehr wichtig, dass in unserer Gemeinde auch die Vierbeiner ein artgerechtes Leben führen“, so Bürgermeister Dr. Merlin Franke. „Als wir von dem Vorfall erfahren haben, haben sich die Mitarbeiter unseres Ordnungsamts sofort mit dem Veterinäramt in Verbindung gesetzt und standen die ganze Zeit in engem Austausch.“

Zuständig bei solchen Verdachtsfällen ist das jeweilige Veterinäramt des Landkreises. In unserem Fall das Veterinäramt in Uelzen. Hier wird sich gekümmert, wenn Tierschutzgesetze nicht eingehalten werden.

Das Veterinäramt muss, wenn es Hinweise auf Tiermisshandlungen erhält, überprüfen, wie die Tiere gehalten werden. Bestätigt sich der Verdacht auf Tierquälerei, erlässt die Behörde die notwendigen Anordnungen, damit die Haltung der Tiere tierschutzkonform verbessert wird. Stellt das Veterinäramt allerdings fest, dass ein Tier erheblich vernachlässigt wurde, kann es das Tier auch vorübergehend beschlagnahmen. Dem Besitzer/Halter wird die Möglichkeit gegeben, die Haltungsbedingungen zu verbessern.

Die Gemeinde ist in der ersten Instanz zuständig, wenn es um die Gefahrenabwehr geht. Wenn die Hunde etwa durch einen maroden Zaun ausbrechen könnten und Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.

Wichtig ist, Verstöße persönlich zu melden, anstatt anonym vorzugehen. Die Behörde kann im Sinne der Tiere schneller handeln, wenn mit genauen Angaben zu Ort und Zeit und möglichst mit Fotos ein Fall zur Anzeige gebracht wird.

Die beiden allein auf dem Grundstück zurückgelassenen Hunde sind übrigens in der Obhut vom Veterinäramt und in einer privaten Pflegestelle untergebracht. Es wird geprüft, ob dem Halter ein Tierhalteverbot ausgesprochen wird. Für die Labrador-Mischlingshündin und den Schäferhund-Rüden wird nun ein liebevolles neues zu Hause gesucht – idealerweise für beide Hunde zusammen.

Kontakt:

Landkreis Uelzen

Veterinäramt und Lebensmittelüberwachungsamt

Tel. 0581-82736 oder

veterinaeramt@landkreis-uelzen.de

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