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Streikaufruf: Kreisverwaltung weist auf mögliche Einschränkungen hin

Im Rahmen der aktuellen Tarifauseinandersetzung im öffentlichen Dienst hat die Gewerkschaft ver.di
die Beschäftigten für Dienstag, 25. Februar 2025, zu einem Warnstreik beziehungsweise zu
entsprechenden Arbeitsniederlegungen aufgerufen.

Vor diesem Hintergrund kann es morgen zeitweise zu Einschränkungen im Dienstbetrieb der
Kreisverwaltung kommen. Darauf weist der Landkreis Uelzen hin. „Streikbedingte Störungen und
Einschränkungen sind dabei weder für das Kreishaus noch für die Nebenstellen der Kreisverwaltung
ausgeschlossen“, so Pressesprecher Martin Theine.

Gleiches gelte auch für den Abfallwirtschaftsbetrieb (awb) des Landkreises Uelzen beziehungsweise
die Müllabfuhr an diesem Tag. Streikbedingt kann es in den jeweils betroffenen Bezirken zu einem
kompletten Ausfall der Abfuhr kommen. Ebenso ist auch beim Wertstoffhof Oldenstadt und dem
Entsorgungszentrum in Borg ein reibungsloser Dienstbetrieb nicht gewährleistet.

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) im Landkreis Uelzen ist von dem Streikaufruf
grundsätzlich nicht betroffen. Eine Ausnahme bildet hier die Landesbuslinie 7000, auf der einzelne
Fahrten des Verkehrsunternehmens Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn GmbH (LSE) streikbedingt
ausfallen können.

Der Landkreis bittet alle Bürgerinnen und Bürger, mögliche Einschränkungen zu entschuldigen. Die
Kreisverwaltung ist bemüht, die Streikauswirkungen so gering wie möglich zu halten.

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