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Schülerbeförderung für Grundschulen – Änderungen ab August 2026

Durch den ab 1. August 2026 bestehenden Ganztagsbetreuungsanspruch an Grundschulen ist
eine Überarbeitung und Anpassung verschiedener Linien und Linienfahrten erforderlich. Um
gemeinsam mit dem Verkehrsunternehmen „Regionalbus Braunschweig GmbH“ (RBB) ab
diesem Zeitpunkt auch weiterhin die Schülerbeförderung sicherzustellen, arbeiten Landkreis
Uelzen, die RBB sowie die Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen (VNO) derzeit intensiv
an den Vorbereitungen.

„Dadurch sollen mögliche Startschwierigkeiten zum Schulstart minimiert beziehungsweise
vermieden werden. Sollten dennoch Schwierigkeiten oder Probleme mit dem neuen Fahrplan
auftreten, sind die RBB und auch der Landkreis für entsprechende Hinweise dankbar“, so Erster
Kreisrat Dr. Björn Hoppenstedt.

Die Fahrpläne, mögliche Busausfälle sowie Telefonnummern und Kontaktmöglichkeiten der RBB
werden auf der Homepage www.rbb-uelzen.de veröffentlicht. Zudem empfiehlt der Landkreis die
Nutzung der App VBN-Fahrplaner, um sich über die gewünschte Verbindung zu informieren.

Darüber hinaus weist RBB auf die Veränderungen der personenbedienten Vertriebsstelle hin.
Das neue Servicecenter wird sich direkt im Hundertwasser Bahnhof Uelzen (Friedensreich-
Hundertwasser-Platz 1, 29625 Uelzen) befinden und öffnet zum 01.08.2026 wie folgt: Montag bis
Freitag von 9 bis 17 Uhr, Samstag von 9 bis 16 Uhr, Sonn- und feiertags von 10.30 bis 16 Uhr.

Eine wesentliche Änderung gibt es ab dem neuen Schuljahr für einige Schülerinnen und Schüler
der Grundschulen im Landkreis Uelzen auch bei der Art der Beförderung:

Statt im sogenannten „freigestellten Schülerverkehr“ werden weitere Grundschülerinnen und
Grundschüler künftig im regulären Linienverkehr des öffentlichen Personennahverkehrs zu den
Schulen und nach Hause befördert. Betroffen hiervon sind unter anderem die Schülerinnen und
Schüler der Grundschulen Suderburg, Oldenstadt, Westerweyhe, Wrestedt und Bad Bodenteich.
Gleiches gilt auch für Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Oberschulen.

Durch die Änderungen werden die Vorgaben des Nahverkehrsplan für die Jahre 2025 bis 2029
umgesetzt. Dort wurde festgelegt, dass die bisherigen freigestellten Schülerverkehre weitgehend
in den regulären Linienverkehr integriert werden. Neben den wirtschaftlichen Aspekten werden
hierdurch unter anderem Parallelverkehre von Linienbussen und Kleinbussen vermieden.

Bei den Änderungen wurde insbesondere darauf geachtet, dass die Beförderung für die
Grundschülerinnen und Grundschüler weiterhin sicher und praktikabel bleibt. Mit den
angepassten Fahrplänen wird gewährleistet, dass die betroffenen Schülerinnen und Schüler auf
ihrem Schulweg grundsätzlich nicht umsteigen müssen. Es wird auch einige neue Haltestellen
geben, um den Fußweg zur nächsten Haltestelle zu verkürzen.

Die erforderlichen Fahrkarten für die Nutzung des Linienverkehrs werden den nach der
Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Uelzen anspruchsberechtigten Schülerinnen und
Schülern von Amts wegen ausgestellt und über die betreffenden Schulen verteilt. Ein gesonderter
Antrag ist somit zum Schuljahr 2026/2027 nicht erforderlich. Ab dem Schuljahr 2027/2028 werden
die Fahrkarten für neue Schülerinnen und Schüler dann auf entsprechenden Antrag ausgestellt.

„Außerhalb des Landkreises Uelzen ist es bereits gängige Praxis, dass Schülerinnen und Schüler
von Grundschulen im ÖPNV befördert werden. Dennoch sind dem Landkreis Uelzen die Sorgen
und Nöte der Eltern und Erziehungsberechtigten in diesem Zusammenhang durchaus bewusst.
Der Landkreis nimmt dies sehr ernst“, so Hoppenstedt. Aufgrund der aktuellen gemeinsamen
Planungen sei er jedoch zuversichtlich, dass die Schülerbeförderung und der öffentliche
Personennahverkehr im Landkreis Uelzen auch ab dem 1. August gut funktioniert. Der Landkreis
Uelzen werde auch die jeweiligen Schulen direkt mit weiteren Hinweisen informieren und um
Weitergabe an die Schülerinnen und Schüler bitten.

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