Aktuelles

Rathaus ab Montag, 11.04.2022 wieder geöffnet

FFP2-Masken weiterhin vorgeschrieben

Das Rathaus der Einheitsgemeinde Bienenbüttel ist ab Montag, 11.04.2022 wieder grundsätzlich für den regulären Kundenverkehr geöffnet. Bitte vereinbaren Sie aber vorab immer Ihren Besuchstermin im Rathaus. Sie helfen damit, unnötige Wartezeiten zu vermeiden, da wir uns auf Ihren Besuch vorbereiten können. Bitte nennen Sie schon bei der Terminvereinbarung Ihr konkretes Anliegen.

Besuche in den Fachbereichen Finanzen (Gemeindekasse, Steuern) sowie Bauen, Umwelt und Gebäudemanagement (Bauamt) im 1. OG des Rathauses sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte nutzen Sie die Wartebereiche im Erdgeschoss, Sie werden zu Ihrem Termin abgeholt.

Besuche im Einwohnermeldeamt sind als Ausnahme auch ohne vorherige Anmeldung möglich. Aber auch hier ist die vorherige Terminvereinbarung sinnvoll und wird von uns dringend empfohlen – damit verkürzen Sie unnötige Wartezeit und werden bevorzugt bedient.

Die 3-G-Regel gilt im Rathaus nicht mehr, sie müssen sich vor Ihrem Besuch nicht mehr testen.

Wenn Sie typische Symptome, wie z.B. Erkältungserscheinungen oder Fieber haben, kommen Sie bitte nicht in das Rathaus!

Im Rahmen der Ausübung des Hausrechtes besteht für Besucherinnen und Besucher weiterhin die durchgängige Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im Rathaus!

Bei Betreten des Rathauses nutzen Sie bitte unbedingt die vorhandenen Spender und desinfizieren Sie Ihre Hände gründlich. Achten Sie bitte auch auf ausreichend Abstand zu Mitbürgerinnen, Mitbürgern und Beschäftigten.

Bitte haben Sie Verständnis für diese Maßnahmen, Sie schützen damit sich und die Beschäftigten vor der Ausbreitung des Coronavirus und helfen, die Handlungsfähigkeit der Verwaltung sicherzustellen und weitestgehend zu einem normalen Betrieb zurückzukehren.

Stand: 06.04.2022, 14:00 Uhr

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