Aktuelles

JEDER GIBT ODER HILFT, WO ER KANN. Aktion Bienenbüttel hilft gemein(d)sam! Update

Wir alle sind schockiert und fassungslos von den Ereignissen in der Ukraine. Uns erreichen dazu viele Anfragen. Über das Wochenende sind ca. 70 Personen aus der Ukraine in der EG Bienenbüttel angekommen.

Vor diesem Hintergrund fanden am 02.03. und 08.03.  bereits Informations- und Austauschveranstaltungen für freiwillige Helfer und Unterstützer von und für Flüchtlinge aus der Ukraine statt.

 

Zusammengefasst wurde besprochen:

Wohnraum/ Unterkünfte: Bürgerinnen und Bürger aus Bienenbüttel, die Menschen aufnehmen möchten, oder Wohnraum zur Verfügung stellen können, melden sich bitte bei der Gemeinde - Nähere Informationen dazu weiter unten.

 

Sachspenden: Über den Verein „Von Menschen für Menschen“ sollen Sachspenden bitte nur gezielt auf Nachfragen organisiert werden. Spendenanfragen laufen hier zusammen. Kontakt: Tel. (0157) 39312913 oder E-Mail vonmenschenfuermenschen@gmx.de

Annahmestelle für Spenden: Tankstelle Jünemann in Bienenbüttel. Auf der Facebook-Seite des Vereins wird regelmäßig veröffentlicht, was außer Lebensmitteln, Hygiene- und Reinigungsartikeln aktuell gebraucht wird. Sachspenden bitte nur nach Absprache. Alkohol und Zigaretten werden weder angenommen noch ausgegeben.

 

Spendenkonto Von Menschen für Menschen

Konto: Volksbank Uelzen-Salzwedel

BIC: GENODEF1EUB

IBAN: DE23 2586 2292 0024 0451 00

PayPal: vonmenschenfuermenschen@gmail.com

 

Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher: Helfen vor Ort mit und stellen entsprechende Kontakte her. Sie bilden hierzu eine WhatsApp Gruppe und unterstützen bei der Koordinierung der Spenden. Die Kontaktdaten der Ortsvorsteher finden Sie hier:

www.bienenbuettel.de/ortsvorsteher

 

Unterstützer-/ Unterstützerinnenkreis: Diese Initiative formiert sich aktuell neu. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit mit den Geflüchteten aus Syrien/Irak helfen nun bei der Begleitung. Der Unterstützer-/ Unterstützerinnenkreis kümmert sich um Begleitung, psychosoziale Beratung, Begleitung bei Behördengängen und hilft bei der Verteilung von Spenden.

Kirche: Die Kirchengemeinden in Wichmannsburg und Bienenbüttel nehmen in ihren Gemeindehäusern geflüchtete Familien auf. Die Pastoren stehen für seelsorgerische Begleitung von Geflüchteten und Helfenden bereit. Pastor Heyden weist darauf hin, dass die Geflüchteten und auch die hiesigen ukrainischen Familien oft durch die Kriegsgeschehnisse traumatisiert bzw. retraumatisiert sind und entsprechend sensibel begleitet werden sollten.

Aktuell haben die Geflüchteten hier vor Ort familiären Anschluss oder Freundinnen und Freunde, die sie mit begleiten und auch bei Verständigungsproblemen übersetzen können. Die Kirchengemeinde hat das Spendenkonto für Geflüchtete reaktiviert:

 

Spendenkonto Kirche
IBAN: DE65 2585 0110 0000 0088 88

Spendenzweck: Zusatz „Bienenbüttel Spende Flüchtlingshilfe Ukraine“

Kontoinhaber ist das Kirchenkreisamt Uelzen.

Darüber werden Bedarfe der Familien bezahlt, die über Sachspenden nicht ausreichend gedeckt werden können.

Schule und Kita: Die ankommenden Kinder werden auf die bestehenden Klassen aufgeteilt. Die Schule hat entsprechende Vorbereitungen getroffen.

Corona Pandemie: Bei aller Hilfsbereitschaft, gilt es hier trotzdem weiterhin vorsichtig zu sein. Die Gemeinde wird für Erstankömmlinge Corona-Tests bereitstellen. Diese können über die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher bezogen werden. Auch gibt es ein Impfangebot! Hier können die normalen Angebote z.B. im Dorfgemeinschaftshaus (DGH) Steddorf genutzt werden. Das DGH Steddorf ist für die Impfaktionen reserviert am:

10.03. alle ab 12 Jahren 09.00-15.30 Uhr

17.03. alle ab 12 Jahren

24.03. alle ab 12 Jahren

31.03. alle ab 12 Jahren

02.03. Kinder von 5-11 Jahren

23.03. Kinder von 5-11 Jahren

Tiere aus der Ukraine: Die Tierklinik Lüneburg weist darauf hin zu beachten, dass bei mitgebrachten Haustieren häufig Impfungen notwendig sind. Besonders Hunde müssen geimpft werden, da die Tollwutquote in der Ukraine und Russland verhältnismäßig hoch sei.

Ein weiteres Treffen wurde für Mittwoch, 16.03.2022 19.30 Uhr via ZOOM vereinbart. Wenn auch Sie helfen wollen, melden Sie sich bitte bei den oben genannten Institutionen. Link/ Zugang kann bis zum Tag der Videokonferenz bis 18.30 Uhr unter rathaus@bienenbuettel.de angefordert werden.

 

Einreise nach Deutschland

Aktuell gilt die folgende Rechtslage:

  • Aufenthaltsrecht: Es ist geplant, dass ukrainische Staatsangehörige eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten. Zunächst sind Ukrainerinnen u. Ukrainer berechtigt, sich ohne Visum 90 Tage in Deutschland aufzuhalten.
  • Den derzeit in Niedersachsen befindlichen gemeldeten Ukrainern (ca. 11.000 Personen) wird per Erlass eine zunächst einjährige Aufenthaltserlaubnis erteilt.
  • Wenn Menschen bereits im Landkreis (LK) Uelzen eine Unterbringungsmöglichkeit gefunden haben, brauchen sie sich nicht bei der Landesaufnahmebehörde zu melden. Aber: Damit Geflüchtete berechtigt sind, Leistungen nach dem AsylbLG zu beantragen und zu erhalten, ist eine Registrierung bei der Ausländerbehörde im Kreishaus unumgänglich.
  • WICHTIG: Laut Landkreis ist die Freizügigkeit nicht durch eine Registrierung gefährdet.
  • Ansprechpartner für Registrierung bei der Ausländerbehörde sind Frau Stolley, stolley@landkreis-uelzen.de 0581/82-168 und Herr Machel m.machel@landkreis-uelzen.de 0581/82-426.
  • Termine zur Erfassung sollten telefonisch oder per Mail vorab vereinbart werden
  • Wenn Menschen ohne Obdach sind, sollen sie sich, so das Land, grundsätzlich zunächst an die Landesaufnahmebehörde (LAB) Bramsche wenden. Jedoch hat der Landkreis bereits jetzt die Möglichkeit, eine gewisse Anzahl Vertriebener unterzubringen. Der LK plant zudem, zunächst mindestens eine Sporthalle für eine kurzfristige Unterbringung auszustatten und zu nutzen.

 

Unterbringung

  • Wer in der Einheitsgemeinde Bienenbüttel bereit ist, über einen längeren Zeitraum geflüchtete Menschen aus der Ukraine aufzunehmen, kann sich bei der Gemeinde melden/ vormerken lassen.
  • Angebote bitte ausschließlich per E-Mail an: S3@bienenbuettel.de
  • Wir bitten um die zwingende Angabe Ihrer persönlichen Kontaktdaten (diese werden ggf. an Dritte weitergegeben!), sowie Angaben zum möglichen Wohnraum:
  • Mögliche Dauer der Nutzung?
  • Art des Wohnraums?
  • Kostenfrei ja/ nein/ nur Betriebskosten?
  • Größe?
  • Anzahl der Schlafplätze bei normaler Belegung?
  • Verfügbar ab wann (Vorlauf)?
  • Möbliert? Teilmöbliert? Leer (Küche vorhanden)?
  • Die Angaben werden zunächst gesammelt. Weitere Informationen unsererseits können aktuell noch nicht erfolgen. (siehe auch Punkt finanzielle Unterstützung weiter unten)

In der Regel wird eine ortsübliche Miete vom Landkreis Uelzen übernommen. Mieter können Ukrainer direkt sein oder der Landkreis. Eine Registrierung und Antragstellung nach AsylbLG beim Sozialamt (siehe Ansprechpartner oben) ist vorab aber zwingend erforderlich!

 

Medizinische Versorgung

In Notfällen direkt ins Krankenhaus. Das Krankenhaus rechnet dann mit Ausländerbehörde ab. Für nicht akute Fälle gilt: Nach erfolgter Registrierung gewährt der LK Uelzen Krankenhilfe nach den einschlägigen Gesetzen. Wichtig: Vor Arztbesuch das Sozialamt kontaktieren!

Eine medizinische Untersuchung ist nach aktuellem Stand nur für Sammelunterkünfte vorgesehen.

Für Kinder gilt die Masernimpfung als Voraussetzung für den Schulbesuch.

 

Übersetzer

Wer kann uns oder anderen bei sprachlichen Barrieren helfen und übersetzen?

Bitte melden unter: S3@bienenbuettel.de Kontaktdaten angeben!

 

Spenden

Jede Unterstützung zählt, um das menschliche Leid dieses Krieges zu lindern.

Es gibt eine Vielzahl von finanziellen Hilfsangeboten, bis hin zur finanziellen Unterstützung der Ukrainischen Streitkräfte. Hierzu möchten wir jedoch keine Empfehlung abgeben.

 

Finanzielle Unterstützung

Damit Geflüchtete berechtigt sind, Leistungen nach dem AsylbLG zu beantragen und zu erhalten, ist eine Registrierung bei der Ausländerbehörde im Kreishaus unumgänglich. Gewährt werden können die reduzierten Leistungen nach § 3 AsylbLG und Krankenhilfe.

In welchem Umfang Unterkunftskosten übernommen werden, muss im Einzelfall geprüft werden. Grds. wird nur eine „ortsübliche Miete“ anerkannt.

 

Link zu den aktuellen Bedarfssätzen

https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2021/neue-leistungssaetze-asylbewerberleistungsgesetz.html

 

Bei Fragen zu finanziellen Leistungen, Krankenhilfe oder Ähnlichem können sich Betroffene an das Sozialamt des Landkreises Uelzen, Herr Gräfke 0581/82-385 und Herr Ritter 0581/82-108, wenden.

 

Transporte

Dieser Punkt ist in Klärung. Aktuell sollte auf private Transportmöglichkeiten zurückgegriffen werden. Einige der angekommenen Familien sind mobil und verfügen über PKW.

 

Nützliche Links

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat im Rahmen seines Internetauftritts eine Seite mit allgemeinen Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Einreise und Aufenthalt in Deutschland hinsichtlich der aus der Ukraine vertriebenen Menschen eingerichtet.

Die Seite enthält erste weiterführende Links zu aktuellen Informationen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat sowie des Auswärtigen Amts (letztere auch in ukrainischer Sprache) sowie Kontaktdaten:


https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/auslanderangelegenheiten/ukraine-allgemeine-informationen-und-haufig-gestellte-fragen-208999.html

WICHTIG:

Die Situation ist für uns alle neu und unterliegt ständigen Änderungen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass hier dargestellte Informationen ggf. veraltet sind oder es sehr schnell neue Entwicklungen gibt. Wir sind bemüht, diese Informationen aktuell zu halten.

Unsere Gedanken sind bei den Menschen in der Ukraine, die aktuell viel Leid erfahren müssen!

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

 

Stand: 09.03.2022 11.55 Uhr.

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