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Gemeinde und Anwohner verärgert über Verkehrschaos wegen B 4-Sanierung

Wirtschaftsweg zwischen Steddorf und Eitzen I

Um die B 4-Sperrung zu umfahren, nutzen viele Verkehrsteilnehmer Wirtschaftswege, die für die Verkehrsmassen jedoch nicht ausgelegt sind. Foto: Gemeinde Bienenbüttel

Bienenbüttel. Die Telefone im Rathaus der Einheitsgemeinde Bienenbüttel stehen nicht mehr still, seitdem am 22. Juni mit der Sanierung des dritten und vierten Bauabschnittes auf der Bundesstraße 4 (B 4) zwischen Grünhagen und Steddorfer Kreuz begonnen hat. Die Anrufer stammen zumeist aus Grünhagen, Steddorf, Eitzen I oder Beverbeck und die Beschwerden, die sie vortragen, ähneln sich: Die Pkw- und Lkw-Fahrer führen zu schnell durch ihren Ortsteil und/oder nutzten Wege, die den Verkehrsmassen nicht mehr standhalten könnten. Die Bienenbütteler Verwaltungsmitarbeiter haben Verständnis für ihre Situation, Abhilfe in dem Verkehrschaos schaffen können sie aber nicht.

„Wir stehen im ständigen Austausch mit den Ortsvorstehern der betroffenen Ortsteile und überlegen gemeinsam, was wir für die Bürger beim Landkreis Uelzen beantragen können“, sagt Bienenbüttels Bürgermeister Dr. Merlin Franke. Für Rieste habe die Gemeinde dort vergangene Woche eine Temporeduzierung von 50 auf 30 km/h beantragt. Ein entsprechender Antrag für Eitzen I wurde bereits abgelehnt, sehr zu Dr. Frankes Bedauern.

Fakt ist jedoch, dass die Gemeinde selbst genauso wenig Straßen sperren oder zu Einbahnstraßen deklarieren darf wie die zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h zu reduzieren. Auch liegt es nicht im Kompetenzbereich der Gemeinde, zu überprüfen, ob die geltenden Verkehrsregeln eingehalten werden – das darf nur die Polizei. „Uns sind schlichtweg die Hände gebunden!“, resümiert der Bürgermeister ärgerlich.

Dass der Bienenbütteler Bauhof im Auftrag der Gemeindeverwaltung vergangenen Freitag die kleine Holzbrücke „Am Beek“ in Grünhagen sperren durfte, sei der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde geschuldet. „Hätten wir nichts gemacht, hätte eine erhebliche Gefahr für Menschen und Brücke bestanden“, erklärt Dr. Franke. „Die Brücke ist für derartige Belastungen nicht ausgelegt“, ergänzt Andreas Feige, Ortsvorsteher aus Grünhagen. Alle Ortsvorsteher setzen sie sich für deutlich mehr Kontrollen durch die Polizei ein. Unlängst konnte sogar beobachtet werden, dass Autofahrer selbstständig Absperrungen auf der B4 entfernen.

Ärgerlich sind Dr. Franke die Ortsvorsteher auch über die Folgekosten. Bereits jetzt übersteigen die Schäden ihrer Einschätzung nach die Marke von 50.000 Euro. Ganz zu schweigen von einigen Wirtschaftswegen, die vielleicht komplett saniert werden müssen. Für den Bürgermeister und die Ortsvorsteher steht fest: „Das wird richtig teuer für uns!“

Was die Zu- und Durchfahrt von Feuerwehrfahrzeugen und Rettungswagen betrifft, kann Dr. Franke glücklicherweise Entwarnung geben: „Die Leitstelle der Feuerwehr- und Rettungsdienste hat für jeden einzelnen Bauabschnitt genaue Pläne. Die Fahrer wissen genau, wo sie langfahren müssen und nutzen immer die kürzesten Wege.“

Was den Bürgern bleibt, ist, sich beim Landkreis Uelzen, bei der Landesstraßenbaubehörde oder bei der Polizei zu beschweren:

Zuständig für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen ist der Landkreis Uelzen:
Tel. (0581) 82-142
E-Mail:
j.surrey@landkreis-uelzen.de

Bauherr auf der B 4 ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg:
Tel. (04131) 8305-0
E-Mail:
pressestelle-lg@nlstbv.niedersachsen.de

Polizeistation Bienenbüttel:
Tel. (05823) 954000

 

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