Aktuelles
Fragen zum Grundsteuerbescheid
Häufigste Fragen
Die Grundsteuerbescheide sind versandt und vor allem zwei Sachverhalte scheinen nicht klar. Hier möchten wir gerne noch einmal die häufigsten Fragen beantworten:
- Hebesatz
Im August 2024 wurde nach einem Beschluss des Rats der Gemeinde Bienenbüttel der Hebesatz auf 590% angehoben. Dies geschah damals einmalig. Grund war, dass die anstehenden Projekte aufgrund stark gestiegener Kosten von der Gemeinde nicht vollständig beglichen werden konnten. Es mussten Mehreinnahmen generieren werden. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Gemeinde ihre Hebesätze so angleichen kann, dass sie ihre kommunalen Aufgaben (Straßen, Kindergärten, Schulen etc.) erfüllen kann.
Dies ist mit der Anhebung des Hebesatzes gelungen, ohne das neue Kredite aufgenommen werden mussten.
Nun ist die Grundsteuerreform durchgeführt und das gesetzliche Ziel ist die Aufkommensneutralität. Das bedeutet, dass die Gesamtheit der Steuerzahler durch die Reform nicht mehr belastet werden soll als bisher. Also in anderen Worten: dass der Gemeinde wieder genauso viel Geld zur Verfügung steht wie 2024. Daher wurde der Hebesatz nach dem neuen Messbetrag erneut berechnet und liegt jetzt bei 467%.
- Änderungsbetrag
Auf dem Grundsteuerbescheid sind unter „Festsetzungen Grundsteuer B“ der neue Messbetrag, der alte Messbetrag, der Hebesatz, die neue Jahressteuer und die alte Jahressteuer angegeben. Durch die Änderung des Messbetrags (neu und alt) multipliziert mit dem Hebesatz, kommt es zu zwei unterschiedlichen Ergebnissen. Im letzten Feld der Festsetzungs-Tabelle des Bescheides steht der Änderungsbetrag. Dieser Betrag dient einzig der Information, ob sich die Grundsteuer für das gesamte Jahr vermindert oder erhöht hat. Da es sich um dieses Jahr (2025) handelt, heißt das nicht, dass Geld zurückgezahlt oder nachgefordert wird, wenn sich der neue und der alte Betrag unterscheiden. Es bedeutet, dass zu den Fälligkeitsterminen (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November 2025) der Betrag „X“ weniger oder mehr bezahlt werden muss, als bei der Grundsteuerzahlung in den Jahren zuvor.
Die Steuerbelastung ist für manche Haushalte vermindert, für andere erhöht. Das kann sich für Einzelne ungerecht anfühlen, ist aber aufgrund der neuen Erhebungsmethode nicht vermeidbar.
Wenn Sie dennoch an Ihrem Grundsteuermessbescheid (Grundlagenbescheide, hier wurde die Grundlage zur Berechnung der Grundsteuer (Messbetrag) festgestellt.) zweifeln, wenden Sie sich bitte ausschließlich an das zuständige Finanzamt:
Finanzamt Uelzen-Lüchow
Am Königsberg 3, 29525 Uelzen,
E-Mail: poststelle@fa-ue-luw.niedersachsen.de
Dem Fragen- & Antwort-Katalog zur Grundsteuerreform in Niedersachsen des Landesamts für Steuern können Sie weitere Hinweise entnehmen (https://lstn.niedersachsen.de/download/207909/Fragen-_Antwort-Katalog.pdf (Stand Juni 2024)).