Aktuelles

Eingeschränkte Öffnungszeiten im Bereich „Grundsicherung“

Im Fachbereich „Jugend und Soziales“ des Landkreises gelten im Bereich „Grundsicherung“ ab
sofort eingeschränkte Öffnungszeiten. Abweichend von den üblichen Öffnungszeiten stehen die
Mitarbeitenden nun täglich von montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr für Publikumsverkehr zur
Verfügung. Ausschließlich zu diesen Öffnungszeiten ist auch eine telefonische Erreichbarkeit
gewährleistet. Damit entfallen ab sofort die ganztägigen Öffnungszeiten am Montag, Dienstag
und Donnerstag. Die Reglung gilt bis einschließlich Donnerstag, 31. Juli 2025.

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