Aktuelles
Eingeschränkte Öffnungszeiten im Bereich „Grundsicherung“
Im Fachbereich „Jugend und Soziales“ des Landkreises gelten im Bereich „Grundsicherung“ ab 
sofort eingeschränkte Öffnungszeiten. Abweichend von den üblichen Öffnungszeiten stehen die 
Mitarbeitenden nun täglich von montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr für Publikumsverkehr zur 
Verfügung. Ausschließlich zu diesen Öffnungszeiten ist auch eine telefonische Erreichbarkeit 
gewährleistet. Damit entfallen ab sofort die ganztägigen Öffnungszeiten am Montag, Dienstag 
und Donnerstag. Die Reglung gilt bis einschließlich Donnerstag, 31. Juli 2025.