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B 4: Fahrbahn zwischen Melbeck und Bienenbüttel wird ab 2. Mai 2023 erneuert

Symbolfoto Umleitung

Während der kommenden Monate ist mit Verkehrseinschränkungen und Sperrungen auf der B 4 zu rechnen. Symbolfoto: Pixabay/Reginal

Bienenbüttel/Melbeck. Die Fahrbahnerneuerung der Bundesstraße 4 (B 4) zwischen Melbeck und Bienenbüttel startet ab 2. Mai 2023. In diesem Zusammenhang ist mit Verkehrseinschränkungen und Sperrungen zu rechnen. Die Baumaßnahmen werden voraussichtlich Ende September 2023 abgeschlossen sein. Das teilt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Lüneburg – mit.

Die Arbeiten auf der Bundestraße 4 (B 4) erfolgen in sechs Bauabschnitten unter Vollsperrung auf einer Länge von insgesamt rund sechs Kilometern. Dabei umfasst der erste Bauabschnitt die Fahrbahnerneuerung vom Ortsausgang Melbeck bis zur Einmündung Moortalsheide beziehungsweise Campingplatz (Zeitraum: 02.05.2023 bis 20.05.2023), der zweite Bauabschnitt erstreckt sich von dort bis zum Forellenhof Püchert (Zeitraum: 22.05.2023 bis 17.06.2023). Anschließend folgen die vier weiteren Abschnitte vom Forellenhof Püchert bis zur Eitzener Straße (K 36), der K 36 bis Mitte der Ortslage Grünhagen, von Grünhagen bis zur Zufahrt des Friedhofes und letztlich von dort bis zum Steddorfer Kreuz (K 20). Die weiteren Termine werden rechtzeitig über gesonderte Pressemitteilungen bekannt gegeben.

Aufgrund des Fahrbahnzustandes muss die vorhandene Asphaltbefestigung erneuert werden. Der Radweg im Baubereich der B 4 wird ebenfalls neu hergestellt. Zudem werden im Zuge der Maßnahme der Knotenpunkt Einmündung Bienenbüttel den gültigen Regelwerken entsprechend angepasst und umgebaut sowie eine Linksabbiegespur zum Forellenhof Püchert und eine Querungshilfe mit neuem Gehweg an der Kreisstraße 36 umgesetzt. Der bereits mittels Fahrbahnmarkierung und Leitpfosten abgetrennte Mehrzweckstreifen wird zurückgebaut und die Fahrbahn von jetzt über elf Metern Breite auf circa 8,70 Meter reduziert.

„Mit der Anpassung der Fahrbahnbereite gehen wir weiter den so wichtigen Weg hin zur Verbesserung der Verkehrsführung auf der B 4 zwischen Kirchweyhe und Lüneburg“, erklärt Dirk Möller, Leiter des Geschäftsbereiches Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Vorausgegangen waren Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung und Einziehung der Mehrzweckstreifen mittels Leitpfosten sowie die bereits realisierte "2+1-Verkehrsführung" zwischen Tätendorf und Kirchweyhe.

Die Umleitung verläuft aus Lüneburg kommend durch Melbeck über die Landesstraße 233 durch Ebstorf weiter auf die Bundesstraße 71 und dann zurück auf die B 4 in Uelzen; aus Uelzen kommend am Seedorfer Kreuz (L 252) durch Bad Bevensen über die Landesstraße 232 nach Dahlenburg, von dort auf die Bundesstraße 216 und dann zurück auf die B 4. Bei dieser Umleitungstrecke wird der Verkehr aus Norden kommend auch gegenläufig über die vorgenannte Umleitungsstrecke geführt.

Die Straßenverkehrsbehörden der Landkreise Lüneburg und Uelzen haben nach Beratung mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und der Polizeiin-spektion Lüneburg – Lüchow-Danneberg – Uelzen entschieden, für die Dauer der Baumaßnahmen auf der B 4 Temporeduzierungen auf der L 233 anzuordnen. Die Geschwindigkeit wird zwischen Ebstorf und Melbeck in den Bereichen, in denen es bisher keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt, auf 80 km/h herabgesetzt. „Diese Geschwindigkeitsreduzierung ist aufgrund des zu erwartenden stark ansteigenden Verkehrsaufkommens und des häufig unübersichtlichen Streckenverlaufs der L 233 erforderlich. Die Landkreise und die Polizei wer-den während der Maßnahme auch verstärkt die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dieser Strecke überwachen“, so Matthias Schild, Leiter der Verkehrsbehörde des Landkreises Uelzen.

Die Baukosten für die Baumaßnahme belaufen sich auf rund 3,7 Millionen Euro und werden von der Bundesrepublik Deutschland getragen. Verzögerungen und Terminverschiebungen sind aufgrund einer Vielzahl witterungsabhängiger Arbeiten jederzeit möglich.

Der Geschäftsbereich Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bittet alle Verkehrsteilnehmer und Anlieger um Verständnis für die mit diesen erforderlichen Bautätigkeiten verbundenen Störungen und Beeinträchtigungen.

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