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Anleinpflicht für Hunde ab dem 1. April

Bienenbüttel. Die allgemeine Brut-, Setz und Aufzuchtzeit beginnt in Niedersachsen ab dem 01. April und geht bis zum 15 Juli. In dieser Zeit sind Hunde in der freien Landschaft (Wald, Wiesen, Feldwege sowie öffentliche Grünanlagen) an der Leine zu führen. Die Anleinpflicht für Hunde gilt für jede Person, die Hunde unter ihrer Aufsicht hat.

Ab dem Frühling bekommen die Wildtiere ihren Nachwuchs. Streunende, wildernde oder auch nur stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr insbesondere für Jungtiere werden, denn im Falle einer empfindlichen Störung stellen wildlebende Tiere vielfach die Versorgung ihres Nachwuchses ein.

Die Leinenpflicht soll verhindern, dass Hunde die „Kinderstube“ bzw. den Nachwuchs der Wildtiere aufscheuchen. Diese Regelung ergibt sich aus dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung und dient zum Schutz der Wildtiere.

Daher appelliert die Gemeinde Bienenbüttel die Leinenpflicht in diesem Zeitraum zwingend einzuhalten.

Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EURO geahndet werden.

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